Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Vertragsgegenstand

Gegenstand dieses Vertrages ist die osteopathische Behandlung des Patienten durch Behandler:innen der
Osteopathie Praxis Céline Diederichs.

§ 2 Honorar

Für osteopathische Behandlungen wird ein Pauschalhonorar vereinbart: 110 Euro für einen gebuchten
Termin von ca. 50 Minuten und 65 Euro für einen gebuchten Termin von ca. 30 Minuten. Die Abrechnung
erfolgt unabhängig von der tatsächlichen Behandlungsdauer, da diese sich nach dem individuellen
Behandlungsverlauf richtet. Im Leistungsumfang enthalten ist auch das Anamnesegespräch mit der
Patientin/dem Patienten. Die Rechnung wird per E-Mail versandt und wird eine Woche nach Erhalt fällig.

§ 3 Terminvereinbarung / Absagen von Terminen

§ 3 Terminvereinbarung / Absagen von Terminen
Die Praxis arbeitet nach einem Bestellsystem. Das bedeutet, dass die vereinbarte Behandlungszeit
ausschließlich für die Patientin/den Patienten reserviert ist.
Die Patientin/der Patient verpflichtet sich daher, Termine pünktlich einzuhalten und – falls eine Absage
erforderlich sein sollte – diese rechtzeitig, spätestens jedoch 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin
mitzuteilen. Nur so kann die vorgesehene Zeit anderweitig vergeben werden.
Für unentschuldigt nicht wahrgenommene oder nicht rechtzeitig abgesagte Termine fällt eine
Ausfallpauschale in Höhe von 70 Euro an, wobei der/dem Patient/-in der Nachweis vorbehalten bleibt,
dass der Praxis kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

§ 4 Abrechenbarkeit osteopathischer Leistungen


Die Honorarabrechnung erfolgt bei privatversicherten Patienten grundsätzlich nach der Gebührenordnung
für Heilpraktiker (GebüH). Die/der Patient/-in hat die Erstattbarkeit selbst vor der ersten Behandlung mit
der eigenen Krankenversicherung abzuklären. Gesetzlich Krankenversicherte erhalten grundsätzlich keine
Erstattung der osteopathischen Leistungen. Der Behandlungsvertrag besteht zwischen der/dem Patient/-
in und dem behandelnden Osteopathen unabhängig von den individuellen Versicherungsverhältnissen des
Patienten und verpflichtet diesen zum Ausgleich der Honorarabrechnung unabhängig davon, ob eine
Erstattung erfogt.

§ 5 Schweigepflicht

Alle Behandler:innen der Osteopathie Praxis Céline Diederichs unterliegen der Schweigepflicht. Innerhalb
der Praxis können Patientendaten zum Zweck der Behandlung und Abrechnung weitergegeben werden,
sofern dies für die Behandlung erforderlich ist. Eine Weitergabe von Informationen erfolgt nur mit
schriftlicher Einwilligung des Patienten.